Informationen und Einwilligung zur Verwendung von Cookies
Häufig gestellte Fragen
ANHANG. Was sind Cookies?
Cookies sind kleine Textdateien, die von Nutzern besuchte Webseiten an ihre Endgeräte senden, wo sie gespeichert werden, um dann auf die gleichen Websites beim nächsten Besuch übertragen zu werden. Die Cookies der "Dritten Parteien" werden von einer anderen Website als der des Nutzers gesetzt. Dies liegt daran, dass auf jeder Seite Elemente (Bilder, Karten, Geräusche, spezifische Links zu Webseiten anderer Domains, etc.) vorhanden sind, die auf anderen Servern als dem der besuchten Website wohnen.
2. Wofür sind Cookies?
Cookies werden für verschiedene Zwecke verwendet: Ausführung von Computer-Authentifizierungen, Überwachung von Sitzungen, Speicherung von Informationen über bestimmte Konfigurationen von Benutzern, die auf den Server zugreifen, Speicherung von Präferenzen usw.
3. Was sind "technische" Cookies?
Dies sind Cookies, die dazu dienen, einen vom Benutzer angeforderten Dienst zu navigieren oder bereitzustellen. Sie werden nicht für weitere Zwecke verwendet und werden normalerweise direkt vom Website-Besitzer installiert.
Ohne die Verwendung dieser Cookies könnten einige Operationen nicht abgeschlossen werden oder komplexer und/oder weniger sicher sein, wie z.B. Home-Banking-Aktivitäten (Visualisierung von Kontoextrakt, Transfers, Zahlung von Rechnungen usw.), für die Cookies, die die Identifizierung des Nutzers innerhalb der Sitzung ermöglichen, unerlässlich sind.
4. Sind Analytik-Cookies "technisch"?
Nein, der Garante (vgl.maßnahme vom 8. mai 2014) hat spezifiziert, dass sie nur mit technischen cookies assimiliert werden können, wenn sie für die optimierung der website direkt vom eigentümer der website selbst verwendet werden, die informationen in aggregierter form auf der anzahl der nutzer sammeln können und wie sie die website besuchen. Unter diesen Bedingungen sind für Analyse-Cookies die gleichen Regeln, in Bezug auf Informationen und Zustimmung, für technische Cookies vorgesehen.
5. Was sind Profiling-Cookies?
Sie sind die Cookies, die verwendet werden, um die Navigation des Benutzers auf dem Netz zu verfolgen und Profile auf seinen Geschmack, Gewohnheiten, Entscheidungen usw. zu erstellen. Diese Cookies können in Übereinstimmung mit den bereits von demselben Nutzer in der Online-Navigation geäußerten Präferenzen an das Nutzerterminal gesendet werden.
6. Brauchen Sie Ihre Einwilligung, Cookies auf Ihrem Endgerät zu installieren?
Es hängt von den Zwecken ab, für die Cookies verwendet werden und daher, wenn es sich um "technische" oder "Profiling"-Cookies handelt.
Für die Installation von technischen Cookies ist die Zustimmung des Nutzers nicht erforderlich, während die Informationen erteilt werden müssen (Art. 13 des Datenschutzgesetzes). Profiling-Cookies können hingegen nur dann auf dem Benutzerterminal installiert werden, wenn dies ihre Einwilligung nach der Information mit vereinfachten Methoden zum Ausdruck gebracht hat.
7. Wie erteilt der Eigentümer der Website die vereinfachten Informationen und erteilt die Zustimmung zur Nutzung von Profiling-Cookies?
Wie der Gläubiger in der fraglichen Maßnahme 4 festgestellt hat, müssen die Informationen auf zwei Ebenen festgelegt werden.
Wenn Sie auf eine Website zugreifen (auf der Homepage oder auf einer anderen Seite), müssen Sie sofort ein Banner mit einer ersten "kurz" Erklärung erscheinen, die Bitte um Zustimmung zur Verwendung von Cookies und einen Link, um auf weitere "erweiterte" Informationen zuzugreifen. Auf dieser Seite finden Sie detailliertere Informationen zu Cookies, um zu wählen, welche spezifischen Cookies Sie autorisieren.
L 347 vom 20.12.2013, S. 1). Wie sollte das Banner gemacht werden?
Das Banner muss solche Dimensionen haben, um zum Teil den Inhalt der Webseite, die der Benutzer besucht, abzudecken. Es muss nur durch eine aktive Benutzereingriff eliminiert werden, d.h. durch Auswahl eines Artikels auf der Seite unten.
ANHANG. Welche Hinweise sollte das Banner enthalten?
Das Banner muss angeben, dass die Website Profiling-Cookies verwendet, möglicherweise auch von "Dritten", die es ermöglichen, Werbenachrichten entsprechend den Nutzervorlieben zu senden.
Es muss den Link zu den erweiterten Informationen enthalten und die Angabe, dass es durch diesen Link möglich ist, die Zustimmung zur Installation von Cookies zu leugnen.
Sie müssen angeben, dass, wenn Sie sich für die Weiterverwendung des Banners entscheiden, Sie der Verwendung von Cookies zustimmen.
10. Wie kann der Erwerb der Einwilligung durch die Verwendung des Banners dokumentiert werden?
Um die erworbene Einwilligung zu verfolgen, kann der Eigentümer der Website ein bestimmtes technisches Cookie, ein nicht besonders invasives System verwenden, das keine weitere Einwilligung erfordert.
In Anwesenheit dieser "Dokumentation" ist es nicht erforderlich, dass die kurze Mitteilung auf dem zweiten Besuch des Nutzers auf der Website wiedergegeben wird, die Möglichkeit für letztere bleibt, die Einwilligung zu verweigern und/oder zu ändern, jederzeit und auf einfache Weise, seine Optionen, beispielsweise durch Zugriff auf die erweiterten Informationen, die daher von jeder Seite der Website verlinkbar sein müssen.
11. Kann die Online-Einwilligung der Verwendung von Cookies nur durch die Verwendung des Banners gefragt werden?
Nein. Die Eigentümer der Seiten haben immer die Möglichkeit, auf andere Methoden zurückzugreifen, als dies durch den Garantiegeber in der oben genannten Bestimmung festgestellt wurde, sofern die gewählten Methoden alle Gültigkeitsanforderungen der gesetzlich vorgeschriebenen Einwilligung zeigen.
12. Wiegt die Verpflichtung, das Banner zu verwenden, auch auf den Eigentümern von Websites, die nur technische Cookies verwenden?
Nein. In diesem Fall kann der Eigentümer der Website den Nutzern die Informationen in der Weise geben, dass sie sich am besten eignet, zum Beispiel auch durch die Einbeziehung der relevanten Informationen in die auf der Website angegebenen Datenschutzrichtlinie.
13. Was sollen die "erweiterten" Informationen angeben?
Es muss alle gesetzlich vorgeschriebenen Elemente enthalten, die Eigenschaften und Zwecken von Cookies, die von der Website installiert werden, analytische beschreiben und dem Benutzer erlauben, einzelne Cookies auszuwählen.
Sie muss den aktualisierten Link zu den Informationen und Einwilligungsformularen der Dritten enthalten, mit denen der Eigentümer über seine Website Vereinbarungen zur Installation von Cookies geschlossen hat.
Schließlich muss er sich an die Möglichkeit erinnern, dass der Nutzer seine Optionen auf Cookies auch durch die verwendeten Browsereinstellungen manifestiert.
14. Wer ist verpflichtet, Informationen zur Verfügung zu stellen und eine Einwilligung zur Verwendung von Cookies zu verlangen?
Der Eigentümer der Website, der Profiling-Cookies installiert.
Für über die Website installierte Drittanbieter-Cookies beeinflussen die Informations- und Einwilligungspflichten Dritte, aber der Eigentümer der Website ist als technischer Zwischenhändler zwischen diesen und Nutzern verpflichtet, in die "erweiterten" Informationen die aktualisierten Links zu den Informations- und Einwilligungsformularen der Dritten selbst einzufügen.
15. Sollte die Verwendung von Cookies dem Garantiegeber mitgeteilt werden?
Die Profilierungs-Cookies, die in der Regel im Laufe der Zeit bleiben, unterliegen der Benachrichtigungspflicht, während Cookies, die unterschiedliche Zwecke haben und die in die Kategorie der technischen Cookies fallen, nicht dem Garantiegeber gemeldet werden sollten.
16. Wann treten die vom Garantiegeber vorgeschriebenen Maßnahmen am 8. Mai 2014 in Kraft?
Der Garante hat eine Übergangszeit von einem Jahr ab der Veröffentlichung der Maßnahme im Amtsblatt vorgesehen, um den betroffenen Parteien die Einhaltung der Vorschriften zu ermöglichen. Diese Frist endet am 2. Juni 2015.